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BP 047 Bullenwall

Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes Nr. 047 „Bullenwall“ der Stadt Jüterbog

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 29.05.2024 (Beschluss-Nr. 2024/0067) den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 047 „Bullenwall“, bestehend aus Planzeichnung (Stand Mai 2024), Begründung mit Umweltbericht (Stand Mai 2024) sowie Tierökologischem Gutachten und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag (Stand April 2024) gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Der Bebauungsplan Nr. 047 „Bullenwall“ wird im Regelverfahren gemäß § 30 Abs.1 BauGB i.V. mit § 8 Abs. 1 und 4 BauGB aufgestellt.

 

Plangebiet

Das Plangebiet für den Bebauungsplan Nr. 047 „Bullenwall“ befindet sich im Osten der Stadt Jüterbog, südlich der Werderschen Siedlung. Der Geltungsbereich beinhaltet Teile der Flurstücke 125, 126, 127, 128, 130, 131, 1054 sowie das Flurstück 132 der Flur 19, Gemarkung Jüterbog. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf einer Fläche von ca. 0,85 ha.

 

 Das Plangebiet wird wie folgt abgegrenzt:

-Im Norden: durch die Grenze des Flurstücks 1051 der Flur 19;

-Im Osten: durch die Grenze der Flurstücke 1051 und 133 der Flur 19;

-Im Süden: durch Teile der Flurstücke 125, 126, 127, 128, 130, 131, 1054 der Flur 19;

-Im Westen: durch die Grenze des Flurstücks 24 der Flur 13;

Gemarkung Jüterbog

 

Der Umgriff umfasst nordwestlich der Straße Bullenwall Wohnbebauung bestehend aus Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern. Im Norden befindet sich eine öffentliche Grünanlage mit einem Spielplatz, einem Gewässer als Versickerungsanlage für Niederschlagswasser sowie einem geschützten Biotop. Der nordöstliche Bereich zwischen dem Bullenwall und dem Blumenweg ist durch Einfamilienhäuser in Bungalowstil geprägt. Auf der Ostseite des Gebiets, südlich vom Bullenwall befinden sich mehrere kleine bauliche Anlagen, die als Kleingartenanlagen genutzt werden. Im Süden grenzen Landwirtschaftsflächen/Wiesen an. Im Westen befindet sich ein Seniorenheim. Der südwestliche Bereich ist durch Ein-/Mehrfamilienhäuser geprägt.

 

Die Flächen im Geltungsbereich befinden sich bis auf das Flurstück 1054 im Eigentum des Vorhabenträgers. Sie werden aktuell als Grünland genutzt. Das Flurstück 1054 umfasst ein Grabengrundstück im Eigentum der Stadt Jüterbog.

 

Geltungsbereich BP 047

 

Abbildung 1: Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches des Plangebietes

 

Ziele und Zwecke der Planung

Gemäß §1 Abs. 3 BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.

Nach §1 Abs. 5 sollen Bauleitpläne eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird im Wesentlichen angestrebt, entsprechend den Darstellungen des zukünftigen  Flächennutzungsplans das Gebiet als Wohngebiet auszuweisen.

 

Mit der Bauleitplanung werden folgende allgemeine Planungsziele auf der Grundlage der vorbereitenden Untersuchungen und Ziele für das Plangebiet verfolgt:

- Schaffung neuer Wohneinheiten

- Entwicklung eines bau- und raumrelevanten Gebiets, das dem demographischen Wandel der Region entgegen wirkt

- Steuerung der Gestaltung baulicher Anlagen über örtliche Bauvorschriften

- Gewährleistung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftiger Generationen miteinander in Einklang bringt

 

Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Vorentwurf des Bebauungsplans 047 „Bullenwall“ wird mit Planzeichnung, Begründung sowie dem Tierökologischen Gutachten und artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zur Information und frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

Die Öffentlichkeit soll hierbei frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die Lösung der Neugestaltung des Gebiets und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet werden. Ihr wird dabei Gelegenheit zur Äußerung und Erläuterung gegeben.

 

Die Beteiligung zum Bebauungsplan Nr. 047 "Bullenwall" erfolgt in der Zeit von 01. Juli 2024 bis einschließlich 31. Juli 2024.

 

Ort:

Bauamt der Stadtverwaltung Jüterbog

Erdgeschoss, Raum 103

Mönchenkirchplatz 1

14913 Jüterbog

 

Zeiten:

Montag 9 – 12 Uhr und 13 – 15 Uhr

Dienstag 9 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr

Mittwoch 9 – 12 Uhr

Donnerstag 9 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr

Freitag 9 – 12 Uhr

 

Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, auch außerhalb der angegebenen Zeiten Termine zur Einsichtnahme zu vereinbaren.

 

Information:

Herr Costin

Tel.: 033 72 - 463 369

E-Mail:

 

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 047 „Bullenwall“ liegt mit folgenden Unterlagen zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann die Planungsunterlagen eingesehen und Stellungnahmen schriftlich bei der Stadtverwaltung Jüterbog oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift ist hierbei ausgeschlossen. Die Abgabe von Stellungnahmen in elektronischer Form können an gerichtet werden.

 

Hinweise

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht fristgemäß abgegeben worden sind, können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 047 „Bullenwall“ der Stadt Jüterbog unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

 

Datenschutz

Dieses liegt auch vor Ort aus.

 

Rechtsgrundlagen:

Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist.