Erneute Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 044 "Markendorf – Wohnbebauung an den südöstlichen Wiesen" der Stadt Jüterbog
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Jüterbog hat in ihrer Sitzung am 31.01.2024 (Beschluss Nr. 2023/0143) den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 044 „Markendorf – Wohnbebauung an den südöstlichen Wiesen“ in der Fassung vom 18. Dezember 2023, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und artenschutzrechtlicher Potenzialeinschätzung, gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §3 Abs. 2 und §4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erneut durchzuführen.
Bisheriger Verfahrensablauf
Der Bebauungsplan sollte per Beschluss vom 26.10.2022 (Beschluss-Nr. 2022/0091) als Bebauungsplan der Außenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.
Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §3 Abs. 1 und §4 Abs. 1 BauGB wurde vom 01. Dezember 2022 bis einschließlich 10. Januar 2023 durchgeführt. Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung sind entsprechend in die Erarbeitung des Entwurfes eingeflossen.
Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §3 Abs. 2 und §4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 01. August 2023 bis einschließlich 31. August 2023 statt. Auch diese Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Ergebnisse der Beteiligung sind entsprechend in die Weiterbearbeitung des Entwurfes eingeflossen.
Parallel hat das Bundesverwaltungsgericht am 18. Juli 2023 in der Rechtssache 4 CN 3.22 den dort verfahrensgegenständlichen Bebauungsplan, der im beschleunigten Verfahren nach §13b des BauGB aufgestellt wurde, für unwirksam erklärt.
Durch das Urteil des BVerwG wird zunächst allein der verfahrensgegenständliche Bebauungsplan für unwirksam erklärt. Der Befund der Unionsrechtswidrigkeit entfaltet jedoch aufgrund des unionsrechtlichen Anwendungsvorrangs eine Präjudizwirkung für sonstige Bebauungsplanverfahren nach dieser Vorschrift.
Die Unanwendbarkeit des § 13b BauGB hat zur Folge, dass für die betroffenen 13b-Pläne im bisherigen Außenbereich keine anwendbare Rechtsgrundlage existiert, auf die die Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren gestützt werden könnte. Nach § 13b BauGB begonnene und noch nicht durch Bekanntmachung des Bebauungsplans gemäß § 10 Absatz 3 Satz 4 BauGB abgeschlossene Planverfahren sind daher entweder abzubrechen oder auf ein anderes, in der Regel auf das Regelverfahren, umzustellen, für das sämtliche Verfahrensmodifikationen auf der Grundlage des § 13b BauGB nicht greifen. Bei der Umstellung auf das Regelverfahren sind alle Verfahrensschritte zu wiederholen, die aufgrund der Verfahrensmodifikationen des § 13b BauGB abweichend von den zwingenden Verfahrensvorschriften der §§1 ff. BauGB durchgeführt wurden, insbesondere ist die Durchführung einer Umweltprüfung samt Erstellung eines Umweltberichts nachzuholen. Soweit bisher auch auf die Prüfung eines Eingriffsausgleichs gemäß §1a Abs. 3 BauGB verzichtet wurde, ist auch diese im Rahmen der Umweltprüfung nachzuholen. Der Plan ist unter Umständen anzupassen, ggf. durch einen nachträglichen Eingriffsausgleich, wenn dies nach dem Ergebnis der Umweltprüfung für eine gerechte Abwägung erforderlich ist. Nach Erstellung des Umweltberichts ist in jedem Fall eine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach den §§3ff. BauGB durchzuführen.
Der Bebauungsplan wird nach oben benannten Maßgaben ins Regelverfahren überführt, d.h. es wurde ein Umweltbericht und die Prüfung eines Eingriffsausgleichs gemäß § 1a Absatz 3 BauGB ergänzt. Der Bebauungsplan wird erneut ausgelegt. Den vorläufigen Handlungsempfehlungen des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen wird damit entsprochen.
Plangebiet
Das Plangebiet für den Bebauungsplan Nr. 044 „Markendorf – Wohnbebauung an den südöstlichen Wiesen“ befindet sich nahe dem Dorfanger des östlich der Kernstadt Jüterbog gelegenen Ortsteils Markendorf.
Der Geltungsbereich beinhaltet Teile der Flurstücke 61, 62 und 175, sowie in Gänze die Flurstücke 174 und 198 der Flur 8, Gemarkung Markendorf. Es hat eine Größe von ca. 0,5 ha und ist nachfolgend auf Grundlage des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) dargestellt (maßstabslos).
Das Plangebiet wird wie folgt abgegrenzt:
im Norden: durch die Grenzen der Flurstücke 62 (teilweise) und 197 der Flur 8;
im Osten: durch die Grenzen des Flurstücks 73, der Flur 8;
im Süden: durch die Flurstücke 61 (teilweise), 62 (teilweise), 175 (teilweise) der Flur 8;
im Westen: durch die Grenzen der Flurstücke 48/2, 51, 120, 121, 122 und 168 der Flur 8;
der Gemarkung Markendorf.
Der Umgriff umfasst nordwestlich Wohnbebauung bestehend aus Einfamilienhäusern und Gewerbeanlagen in Richtung der Hauptstraße. Das Gebiet wird weiterhin im Süden und im Osten durch Landwirtschaftsflächen begrenzt.
Das Plangebiet befindet sich teilweise im Eigentum des Vorhabenträgers. Die Verkehrsstraße auf dem Flurstück 62 befindet sich in kommunalem Eigentum. Das Flurstück 174 weist bereits eine Bebauung mit einem Einfamilienhaus aus.
Abbildung 1: Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches des Plangebietes
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der vorliegende 2.Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 044 "Markendorf – Wohnbebauung an den südöstlichen Wiesen" der Stadt Jüterbog, Stand 18.12.2023, wird mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. §3 Abs.2 BauGB in Verbindung mit §4a Abs. 3 BauGB unter Beachtung der nachfolgenden Angaben öffentlich ausgelegt
Zeitraum
29. Februar 2024 bis 02. April 2024
Ort
Bauamt der Stadtverwaltung Jüterbog
Erdgeschoss, Raum 103
Mönchenkirchplatz 1
14913 Jüterbog
Zeiten
Montag 8 – 12 Uhr und 13 – 15 Uhr
Dienstag 8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
Mittwoch 8 – 12 Uhr
Donnerstag 8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
Freitag 8 – 12 Uhr
Es besteht ergänzend die Möglichkeit, auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine zur Einsichtnahme zu vereinbaren.
Information
Frau Müller, Zimmer 103
Tel.: 03372 - 463 361
E-Mail:
Unterlagen
Anlage 1 BP 044 Entwurf - Planzeichnung M 1:1000 DIN A3 - Stand: 18. Dezember 2023
Anlage 2 BP 044 Entwurf - Begründung - Stand: 18. Dezember 2023
Anlage 3 BP 044 Artenschutzrechtliche Potenzialeinschätzung - Stand: April 2022
Anlage 4 BP 044 Amtsblatt Nr. 02/2024 vom 21.02.2024
Anlage 5 BP 044 Abwägungstabelle 1.OL Stand 15. Mai 2023
Anlage 6 BP 044 Abwägungstabelle 2.OL Stand 27. Februar 2024
Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum Ende des Auslegungszeitraumes vorzugsweise elektronisch, bei Bedarf auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift. bei der Stadtverwaltung Jüterbog abgegeben werden.
Die Postanschrift lautet: Stadt Jüterbog, FB Stadtplanung, Markt 21, 14913 Jüterbog.
Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen
Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind in Form des Umweltberichts (Teil der Begründung), als Fachplanungen/-gutachten sowie als Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie als Stellungnahmen aus der vorangegangen Öffentlichkeitsbeteiligung zu folgenden Themen verfügbar und liegen mit aus:
a) umweltbezogene Informationen der Planbegründungen einschließlich des Umweltberichts betreffen folgende Themen:
Schutzgüter Pflanzen und Tiere einschließlich Arten- und Lebensgemeinschaften sowie biologische Vielfalt und Artenschutz:
Betroffenheit von Schutzgebieten, Biotoptypen (Frischwiesen, Acker), besonders geschützte Biotope
Pflanzen: Grünland, kurzrasige Weidenutzung, Baumbestand, gefährdete oder geschützte Pflanzenarten, Eutrophierung
Tiere: Brutvögel (Feldlerche), Höhlen-/Halbhöhlenbrüter, Fledermäuse, Zauneidechsen, gefährdete oder geschützte Tierarten, Artenschutzrechtliche Potenzialeinschätzung, Artenverschiebung
Schutzgüter Boden, Fläche und Geologie:
Altlasten, Besondere Böden, Umgang mit Grund und Boden, Bodenfunktion, Flächenversiegelung und -verdichtung, Ausgleich, Bodenverunreinigungen, GrundwasserfilterSchutzgut Luft und Klima:
Kaltluftentstehungsgebiet
Schutzgut Wasser:
Graben, Trinkwasserschutzzone, Niederschlagswasserversickerung, Grundwasser, Stoffeinträge / EutrophierungSchutzgut Landschaft / Erholung:
Horizontwahrnehmung mit Waldrandkanten, offene Ackerflur, Übergang in die Landschaft, Neubaustruktur / Nutzungsänderung, Vorprägung, Beeinträchtigung Ortsbild, OrtsrandgestaltungSchutzgut Mensch, Immission / Emissionen:
Erholungseignung, Schutzanspruch des Wohngebietes / Verkehrslärm, Emissionen in angrenzende Gebiete, schädlicher ImmissionseintragSchutzgut Kultur- und Sachgüter:
Historischer DorfkernEingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes:
Allgemeine Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen (Bodenversiegelung, Wasserverhältnisse, Bauzeitenbeschränkung), vorhabenbezogene Ausgleichsmaßnahmen (Feldhecken und Streuobstwiesen)Aussagen zu Wechselbeziehungen und –wirkungen zwischen den Schutzgütern
b) Fachplanungen und -gutachten
Landschaftsplanung und sonst. Fachplanungen:
Landschaftsrahmenplan Teltow-Fläming, Landschaftsplan Jüterbog, Flächennutzungsplan Jüterbog, Baum-schutzsatzung Teltow-FlämingFachgutachten
Artenschutzrechtliche Potenzialeinschätzung, Büro für Umwelt- und Landschaftsplanung aus Nuthe-Urstromtal, April 2022
c) wesentliche bereits vorliegende Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Umweltbezug betreffend folgende Themen:
Landkreis Teltow-Fläming Kreisverwaltung Teltow Fläming, verschiedene Fachbehörden vom 31.08.2023 mit Aussagen zu Artenschutz, Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Boden und Fläche, Kultur- und Sachgütern, Wasser
Landesamt für Umwelt vom 16.08.2023 mit Aussagen zu Immission / Emissionen, Schutzgut Mensch
Bbg. Landesamt für Denkmalpflege und Archäol. Landesmuseum Bodendenkmalpflege vom 20.07.2023 mit Aussagen zu Kultur- und Sachgütern
Der Inhalt der Stellungnahmen sowie deren betreffender Auswertungsbericht kann der Abwägungstabelle entnommen werden
Hinweise
Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Der Antrag einer natürlichen oder juristischen Person, der einen Bebauungsplan oder eine Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB oder § 35 Abs. 6 BauGB zum Gegenstand hat, ist nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) oder im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB) nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die oben genannten Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind gleichermaßen für die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen offen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem folgenden Formblatt:
Datenschutz
Dieses liegt auch vor Ort aus.
Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geän-dert durch Gesetz vom 20.12.2023 (BGBl. I S. 394) m.W.v. 01.01.2024.