Bebauungsplan Nr. 025 "Am Holländer"
rechtsverbindlich seit: 22.11.2023
Die Stadtverordnetenversammlung Jüterbog hat mit Beschluss vom 25.10.2023 (Beschluss-Nr. 2023/0156) den Bebauungsplan Nr. 025 „Am Holländer“ in der Fassung vom November 2022 als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen und die beigefügte Begründung einschließlich Umweltbericht gemäß § 2a BauGB gebilligt.
Geltungsbereich
Das ca. 3,5 ha große Plangebiet befindet sich am nordöstlichen Rand des Siedlungsgebietes der Stadt Jüterbog.
Es beinhaltet die Flurstücke 83/6, 983, 984, 985, 988, 85, 990, 992, 993, 979 (teilweise), 981 (teilweise), 1067, 1069, 1070 (teilweise), 93/1 und 94/1 der Flur 19, Gemarkung Jüterbog.
Das Plangebiet wird wie folgt abgegrenzt:
im Norden durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 452,451, 986, 989, 991, 1068 sowie innerhalb des Flurstücks 1070 (teilweise) der Flur 19, Gemarkung Jüterbog;
im Osten durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 1068,95/2, 95/1 der Flur 19 Gemarkung Jüterbog;
im Süden durch die nördlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 83/4, 1060, 91/16, 91/24,91/4, 90/22, 82/55, 82/56, 82/45 und 82/44 (teilweise), 1049 sowie innerhalb der Flurstücke 979, 981 der Flur 19, Gemarkung Jüterbog;
im Westen durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 49, 83/8, 1060, 91/16, 91/15,91/14, 91/13 und 91/21 sowie 1049 (teilweise) der Flur 19 der Gemarkung Jüterbog.
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 025 "am Holländer"
Ausschnitt aus der Planzeichnung des Bebauungsplans Nr. 025 "am Holländer"
Planinhalte
Der Bebauungsplan Nr. 025 "Am Holländer" setzt im Geltungsbereich Allgemeine Wohngebiete, Verkehrsflächen sowie Maßnahmenflächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft in Form von Zauneidechsenhabitaten fest.
Es ist eine offene Bebauung von Einfamilien- und Doppelhäusern mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 und maximal zwei Vollgeschossen möglich. Im nördlichen Bereich ist eine offene Bebauung mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und maximal drei Vollgeschossen möglich. Auf den Grundstücken ist pro angefangene 100 qm Versiegelung ein Laubbaum mit einem Stammumfang von mindestens 12 cm gemessen in 1m Höhe zu pflanzen. Weitere Festsetzungen sind der Planzeichnung zu entnehmen.
Rechtsverbindliche Fassung
Der Satzungsbeschluss wurde im Amtsblatt für die Stadt Jüterbog Nr. 12/2023 vom 22.11.2023 bekanntgemacht (Ersatzbekanntmachung). Mit der Bekanntmachung ist der Bebauungsplan in Kraft getreten.
Der Bebauungsplan wird mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a BauGB zur Einsicht dauerhaft bei der Stadtverwaltung Jüterbog bereitgehalten und ist ergänzend unter "Dokumente" digital hinterlegt. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Dokumente
BP025 | Begründung vom November 2022
BP025 | Gutachten - Ausbreitungsrechnung für Luftschadstoffe (Immissionsprognose) vom 22. Juli 2021
BP025 | Baugrundgutachten vom 03. August 2021
zusammenfassende Erklärung
Kontakt / Einsichtnahme
Ort:
Bauamt der Stadtverwaltung Jüterbog
Rathaus ll, Erdgeschoss (Raum 103)
Mönchenkirchplatz 1
14913 Jüterbog
Zeiten:
Montag 9 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr
Dienstag 9 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr
Donnerstag 9 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr
Information:
Frau Müller, Raum 103
Tel.: 033 72 - 463 361
E-Mail: