Öffentliche Auslegung des Rahmenplans – „Vorstadt Damm“ der Stadt Jüterbog
Um dem sichtbaren Leerstand und Verfall in der Schloßstraße entgegenzuwirken und Lösungsmöglichkeiten für Nachnutzungen der „Schloßbuden“ aufzuzeigen, führte die Stadt Jüterbog das Wettbewerbsverfahren „Realisierungswettbewerb Vorstadt Damm“ durch.
Dabei wurde für die mittelalterliche Vorstadt Damm ein städtebaulicher und landschaftsplanerischer Entwurf für die Nutzbarmachung der leerstehenden Gebäude sowie eine behutsame Nachverdichtung des Quartiers mit Vorschlägen zu einer ggf. erforderlichen Bodenordnung, unter Wahrung der historisch gewachsenen Stadtstruktur, erarbeitet.
Mit der Jurysitzung am 25. April 2019 wurde der Wettbewerbssieger ermittelt. Die Stadt Jüterbog hat sich gemäß der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) verpflichtet, den 1. Preisträger mit der weiteren Planung zu beauftragen.
Die Beauftragung des 1. Preisträgers mit den weiteren Planungsleistungen beinhaltete die Erarbeitung eines Städtebaulichen Entwurfs (Masterplans), der umfänglich mit der Öffentlichkeit diskutiert wurde. Im Ergebnis entstand ein Rahmenplan zur geordneten städtebaulichen Entwicklung des Quartiers und zur Einbindung in Grün- und Landschaftsräume.
Die Preisträger „Kunst + Herbert“ in Zusammenarbeit mit dem Landschaftsplanungsbüro „rabe landschaften / ARGE studio urbane landschaften-b“ aus Hamburg haben diesen Rahmenplan nun fertiggestellt.
Plangebiet
Das Plangebiet (s. Bild) umfasst die Vorstadt Damm (Schloßstraße und Dennewitzer Straße). Es ist in zwei Teilbereiche untergliedert (A und B), die durch die Schloßstraße getrennt werden. Während der Fokus im Teilbereich A (südlich der Schloßstraße) auf der qualitätvollen Entwicklung der großen Wiese und der Planung gemischt genutzter Flächen als rückwärtige Bebauung für die „Schloßbuden“ lag, war das Hauptaugenmerk des Plangebietes B, neue Wohnflächen und einen Übergang zum Schloßpark und den daran angrenzenden Grünräumen zu schaffen.
Bestehende Situation:
Das Erscheinungsbild Jüterbogs wird maßgeblich durch einen mittelalterlichen Stadtkern mit hoher Dichte und erhaltenswerter Altbausubstanz geprägt. In das städtebauliche Gesamtgefüge passen sich die umliegenden und klar abgegrenzten mittelalterlichen Vorstädte und die Wallanlage ein. Insgesamt zeichnet sich die Innenstadt Jüterbogs durch die gut erhaltene historische Stadtstruktur und das weitestgehend ungestörte Umfeld aus. Trotz dieser beeindruckenden Stadtkulisse ist in der Altstadt und den Vorstädten unübersehbar Leerstand von historischen Wohngebäuden vorhanden. Die Behebung des Leerstandes ist zentraler Handlungsschwerpunkt der Stadt Jüterbog.
Innerhalb der Dammvorstadt betrifft dies die „Schloßbuden“ in der Schloßstraße und der Dennewitzer Straße, die teilweise hohen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf aufweisen. Mittel- und langfristig sind die „Schloßbuden“ ohne Perspektive, da sie heutigen Standards an Wohngebäude hinsichtlich des Grundstückszuschnittes, der Gebäudestruktur und -kubatur, der Raumhöhe oder der Wohnungsgrößen nicht entsprechen.
Durch die Nähe zu Berlin und die günstige Anbindung im öffentlichen Personennahverkehr ist nichtsdestotrotz ein steigender Bedarf an Wohnraum und Wohnbauflächen in Jüterbog vorhanden.
Ziele und Zwecke der Planung
Im Hinblick auf das Prinzip der Innenentwicklung vor einer Außenentwicklung, soll nun das Plangebiet in der Dammvorstadt unter Berücksichtigung der erweiterten Altstadt und ihres weitgehen ungestörten Umfeldes entwickelt werden und die Umnutzung der „Schlossbuden“ und damit deren langfristiger Erhalt sichergestellt werden.
Der Rahmenplan ist ein informelles Planungsinstrument, um Entwicklungspotentiale des Stadtteils „Vorstadt Damm“ auszuloten und Perspektiven für dessen zukünftige Nutzung in groben Zügen darzustellen. Er ist nicht rechtsverbindlich und keinem standardisierten Verfahren unterworfen. Hinsichtlich des Planungsmaßstabes ordnet er sich zwischen dem Flächennutzungs- und einem Bebauungsplan ein. Die Planinhalte dienen der vereinfachten Darstellung von zukünftigen städtebaulichen Planungs- und Entwicklungsmöglichkeiten.
Aufgrund der Lage des Plangebietes in der Trinkwasserschutzzone III A besteht ein Verbot zur Neuausweisung von Baugebieten mithilfe eines Bebauungsplans.
Der Rahmenplan zeigt Möglichkeiten der Entwicklung auf, die einer geordneten städtebaulichen Entwicklung unter den Maßgaben von (u.a.) Denkmalschutz, Naturschutz, Trinkwasserschutz und vorhandener Straßenplanung realisierbar sind und dient der Vorbereitung, um konkrete Nutzungsergebnisse zu erzielen. Besonders hilfreich ist der Rahmenplan bei Verfahren der Investorensuche und Öffentlichkeitsbeteiligung.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Rahmenplan „Vorstadt Damm“ wird für die Dauer eines Monats zur Information und Beteiligung der Öffentlichkeit in Anlehnung an § 3 Abs. 2 BauGB unter Beachtung der nachfolgenden Angaben öffentlich ausgelegt.
Die Öffentlichkeit soll hierbei über Ziele und Zwecke der Planung, die Lösung der Neugestaltung des Gebiets und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet werden. Ihr wird dabei Gelegenheit zur Äußerung und Erläuterung gegeben.
Zeitraum:
09.Oktober 2023 bis 10. November 2023
Internet:
die Unterlagen können hier am Ende des Textes unter der Überschrift "Anlagen" herunter geladen werden bzw. sind auch auf dem zentralen Internetportal des Landes Brandenburg verlinkt (http://bauleitplanung.brandenburg.de)
vor Ort:
Der Rahmenplan ist zusätzlich im
Bauamt der Stadtverwaltung Jüterbog
Erdgeschoss, Raum 103
Mönchenkirchplatz 1
14913 Jüterbog
in Papierform ausgelegt
Zeiten:
Montag 7:30 – 12 und 13 – 16 Uhr
Dienstag 7:30 – 12 und 13 – 16 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 7:30 – 12 und 13 – 18 Uhr
Freitag 7:30 – 13 Uhr
Information:
Frau Müller, Zimmer 103
Tel.: 03372 - 463 361
E-Mail:
Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum Ende des Auslegungszeitraumes schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Jüterbog abgegeben werden. Vor Ort liegen auch Formulare aus.
Die Postanschrift lautet: Stadt Jüterbog, FB Stadtplanung, Markt 21, 14913 Jüterbog.
Die Abgabe von Stellungnahmen in elektronischer Form können an gerichtet werden.
Hinweise
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem folgenden Formblatt:
Formblatt Datenschutz
Dieses liegt auch vor Ort aus.
Anlagen:
Anlage 1: Rahmenplan Vorstadt Damm, Planzeichnung, DIN A2, M 1:1000, Stand März 2023
Anlage 2: Rahmenplan Vorstadt Damm, Erläuterungsbericht, Stand März 2023
Anlage 3: Veröffentlichung, Amtsblatt Nr. 10/2023 v. 20. September 2023