BP 045 Markendorf - Wohnbebauung Fröhdener Straße
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 045 "Markendorf – Wohnbebauung Fröhdener Straße" der Stadt Jüterbog
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 26.10.2022 (Beschluss-Nr. 2022/0092) den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 045 „Markendorf – Wohnbebauung Fröhdener Straße “, bestehend aus Planzeichnung, Begründung sowie Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag in der Fassung vom August 2022 gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Der Bebauungsplan Nr. 045 „Markendorf – Wohnbebauung Fröhdener Straße“ wird im beschleunigten Verfahren gem. §13b BauGB aufgestellt. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13b S.1 BauGB wird im
beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Obwohl dies verfahrensrechtlich im beschleunigten Verfahren nicht gefordert wird, soll eine frühzeitige Beteiligung erfolgen.
Plangebiet
Das Plangebiet für den Bebauungsplan Nr. 045 „Markendorf – Wohnbebauung Fröhdener Straße“ befindet sich am Ortseingang des östlich der Kernstadt Jüterbog gelegenen Ortsteils Markendorf.
Der Geltungsbereich beinhaltet die Flurstücke 143, sowie teilweise 190, 17 und 19/3 der Flur 8, Gemarkung Markendorf. Es hat eine Größe von ca. 1,6 ha und ist in der Anlage 1 dargestellt.
Das Plangebiet wird wie folgt abgegrenzt:
- im Norden: durch die Grenzen der Flurstücke 189 und 178 der Flur 8;
- im Osten: durch die Grenzen der Flurstücke 26/5, 26/4, 25 und 24 der Flur 8;
- im Süden: durch die Grenzen der Flurstücke 19/3 (teilweise), 148, 17 (teilweise), 147 und 190 (teilweise) der Flur 8;
- im Westen: durch die Grenzen der Flurstücke 188 der Flur 8; Gemarkung Markendorf.
Abbildung 1: Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches des Plangebietes
Der Umgriff umfasst nördlich die Markendorfer Hauptstraße und östlich die Verbindungsstraße nach Fröhden - „Fröhdener Straße“. Das Gebiet wird weiterhin im Süden durch straßenbegleitende Bebauung mit Einfamilienhäusern und im Westen durch Landwirtschaftsflächen begrenzt.
Das Plangebiet befindet sich größtenteils im Eigentum des Vorhabenträgers. Die Verkehrsstraße auf dem Flurstück 19/3 befindet sich in kommunalem Eigentum.
Bestehende Situation:
Der Vorhabenträger hat am 17.01.2022 einen Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gestellt. Er beabsichtigt, im Plangebiet verbindliches Baurecht für eine Bebauung mit ca. 6 Wohnhäusern zu schaffen. Dies trägt dem stetig ansteigenden Wohnbedarf auch in den umliegenden Gemeinden des Stadtgebietes Rechnung. Bisher war das Gelände landwirtschaftlich genutzt bzw. als Pferdekoppel verpachtet. Diese Nutzung soll aufgegeben werden. Eine sinnvolle Nachnutzung als Wohnbebauung um den Zuzug vor Allem junger Familien zu fördern und damit dem demographischen Wandel der Ortsteile vorzubeugen, scheint angemessen.
Ziele und Zwecke der Planung
Gemäß §1 Abs. 3 BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Nach §1 Abs. 5 sollen Bauleitpläne eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird im Wesentlichen angestrebt, entsprechend den Darstellungen des zukünftigen Flächennutzungsplans das Gebiet als Mischgebiet auszuweisen.
Mit der Bauleitplanung werden folgende allgemeine Planungsziele auf der Grundlage der vorbereitenden Untersuchungen und Ziele für das Plangebiet verfolgt:
- Schaffung neuer Wohneinheiten
- Entwicklung eines bau- und raumrelevanten Gebiets, das dem demographischen Wandel der Region entgegen wirkt
- Steuerung der Gestaltung baulicher Anlagen über örtliche Bauvorschriften
- Gewährleistung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftiger Generationen miteinander in Einklang bringt
- Schaffung einer sichtbaren Ortseingangssituation sowie einer nachhaltigen Grünflächengestaltung, die durch Sichtachsen die Wahrnehmung auf der ortsprägenden Dorfkirche stärkt
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Entwurf des Bebauungsplans 045 „Markendorf – Wohnbebauung Fröhdener Straße“ bestehend aus Planzeichnung, Begründung und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag zur Information und frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Die Öffentlichkeit soll hierbei frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die Lösung der Neugestaltung des Gebiets und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet werden. Ihr wird dabei Gelegenheit zur Äußerung und Erläuterung gegeben.
Die frühzeitige Beteiligung zum Bebauungsplan Nr. 045 „Markendorf – Wohnbebauung Fröhdener Straße“ erfolgt in der Zeit vom 01. Dezember 2022 bis einschließlich 10. Januar 2023
im Bauamt (Dachgeschoss Raum 301) der Stadt Jüterbog,
Mönchenkirchplatz, 14913 Jüterbog) nach telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer +49 3372 46 33 61
während der Dienstzeiten:
montags von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr
dienstags von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
mittwochs von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr
donnerstags von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr
freitags von 8.00-12.00 Uhr
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 045 „Markendorf – Wohnbebauung Fröhdener Straße“ liegt mit folgenden Unterlagen zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
- Anlage 1: Bebauungsplan Nr. 045 „Markendorf – Wohnbebauung Fröhdener Straße“, Planzeichnung M 1:1.000, Stand: August 2022
- Anlage 2: Bebauungsplan Nr. 045 „Markendorf – Wohnbebauung Fröhdener Straße“, Begründung, Vorentwurf, Stand: 24. August 2022
- Anlage 3: Bebauungsplan Nr. 045 „Markendorf – Wohnbebauung Fröhdener Straße“, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Stand: April 2022
- Anlage 4: Amtsblatt vom 23.11.2022
Während der Auslegungsfrist können von jedermann die Planungsunterlagen eingesehen und Stellungnahmen schriftlich bei der Stadtverwaltung Jüterbog vorgebracht oder zur Niederschrift gebracht werden. Die Abgabe von Stellungnahmen in elektronischer Form können an gerichtet werden.
Information: Frau Müller Tel.: 033 72 - 463 361
E-Mail:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem folgenden Formblatt:
Dieses liegt auch vor Ort aus.
Hinweise
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht fristgemäß abgegeben worden sind, können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über Bebauungsplanes Nr. 045 „Markendorf – Wohnbebauung Fröhdener Straße“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Rechtsgrundlagen:
Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch
Artikel 11 des Gesetzes vom 8. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1726) geändert worden ist.