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Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf des Bebau-ungsplans Nr. 043 "Wohnbebauung Baruther Straße" der Stadt Jüterbog

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 30.06.2021 (Beschluss-Nr. 2021/0041) dem Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplans, zur Entwicklung von Wohnbebauung unmittelbar nördlich der Baruther Straße / Baruther Chaussee, zugestimmt.
Für das o.g. Plangebiet soll unter der Voraussetzung der Billigung und Unterzeichnung des erforderlichen Städtebaulichen Vertrages der Bebauungsplan Nr. 043 „Wohnbebauung Baruther Straße“ im Regelverfahren gemäß § 8 Baugesetzbuch (BauGB) mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.
Am 29.06.2022 (Beschluss-Nr. 2022/0071) hat die Stadtverordnetenversammlung den aus Planzeichnung und Begründung bestehenden vorliegenden Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 043 gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs.1 Bau GB zum Vorentwurf beschlossen.

 

Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches des PlangebietesAbbildung 1: Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches des Plangebietes

 

Plangebiet
Das ca. 5,3 ha große Plangebiet (siehe Abb.) des Bebauungsplans Nr. 043 „Wohnbebauung Baruther Straße“ befindet sich südöstlich des historischen Altstadtkerns der Stadt Jüterbog. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 554, 415/10, 415/7 (teilwei-se), 691 (teilweise) der Flur 25, Gemarkung Jüterbog und wird wie folgt abgegrenzt:
Im Norden innerhalb der Flurstücke 691 und 415/7 der Flur 25 sowie durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 660 und 415/9 der Flur 25, Gemarkung Jüterbog;
Im Osten durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 657, 415/9, 413 (teilweise), 660 (teilweise) sowie 415/7 (teilweise) der Flur 25, Gemarkung Jüterbog;
Im Süden entlang der nördlichen Grenze der Straßen Baruther Straße und Baruther Chaussee sowie durch die Flurstücke 423/1, 493, 410, 411, 412 der Flur 25, Gemarkung Jüterbog;
Im Westen: durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 414/2, 413 (teilweise), 510 und 509 der Flur 25, Gemarkung Jüterbog.
 

Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 043 „Wohnbebauung Baruther Straße“, bestehend aus einer Planzeichnung, Stand 23.05.2022 und der Begründung, Stand 23.05.2022, wird zur frühzeitigen Information und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich ausgelegt:

 

Auslegung:    

25. Juli 2022 bis 24. August 2022


Ort:        

Rathaus l, Bürgerinformation (Erdgeschoss)
Markt 21, 14913 Jüterbog
nach telefonischer Anmeldung unter 03372 463 117

 

Zeiten:        

Montag 9 – 12 Uhr und 13 – 15 Uhr

Dienstag 9 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr

Mittwoch 9 – 12 Uhr und 13 – 15 Uhr
Donnerstag 9 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
Freitag 9 – 12 Uhr

 

Information:    

Frau Köchel, Tel.: 03372 - 463 361, E-Mail:

 

Mit der öffentlichen Auslegung wird die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Während der frühzeitigen Beteiligung wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Stellungnahmen zum Vorentwurf können bis zum Ende des Auslegungszeitraumes fristgemäß schriftlich oder mündlich während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Stadt Jüterbog abgegeben werden.
Die Postanschrift lautet: Stadt Jüterbog, Postfach 1352, 14902 Jüterbog. Weiterhin besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen per E-Mail an einzureichen.

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte folgendem Formblatt:

05-BP043-DSGVO-InformationspflichtenOeffentlichkeitsbeteiligungBauGB

Dieses liegt auch vor Ort aus.

 

Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBl. I S. 674) geändert worden ist.

 

Jüterbog, den 01.07.2022

Arne Raue            
Bürgermeister
der Stadt Jüterbog

 

Anlagen:

Anlage 1: An_3_Amtsblatt-202207

Anlage 2: An_1_Vorentwurf_Planzeichnung_23.05.2022

Anlage 3: An_2_Vorentwurf_Begruendung_23.05.2022