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Bebauungsplan Nr. 034 "Wohngebiet Lok-Stadion"

rechtsverbindlich seit 23.03.2016

 

Hinweis:

Der Bebauungsplan Nr. 034 "Wohngebiet Lok-Stadion" wurde im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB im östlichen Bereich zwischen dem Leopoldring und den Grundstücken am Grünaer Weg geändert. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Jüterbog Nr. 02/2018 am 21.02.2018 ist die 1. Änderung in Kraft getreten.

Nähere Informationen finden Sie hier.

 

Lage Wohngebiet Lok-Stadion

 

Geltungsbereich

Das Plangebiet des Bebauungsplanes hat eine Größe von ca. 6,5 ha und befindet sich am
nördlichen Stadtrand von Jüterbog an der Straße Fuchsberge zwischen der Wohnsiedlung am Grünaer Weg und den Gewerbeflächen am Neuheimer Weg. Das Plangebiet wird wie folgt abgegrenzt:

  • im Norden: von der Wegeverbindung vom Grünaer Weg zum Neuheimer Weg,
  • im Osten: von den Grundstücken westlich des Grünaer Weges,
  • im Süden: von der Straße „Fuchsberge“
  • im Westen: von den Gewerbegrundstücken östlich des Neuheimer Weges.

 

Wohngebiet Lok-Stadion

 

Planinhalte

Der Bebauungsplan Nr. 034 "Wohngebiet Lok-Stadion" setzt im Geltungsbereich ein Allgemeines Wohngebiet, eine öffentliche Verkehrsfläche (Leopoldring) sowie private Grünflächen fest. Es ist eine offene Bebauung mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,25 und maximal zwei Vollgeschossen mit max. 9m Gebäudehöhe möglich. Auf den Grundstücken ist pro angefangene 400 qm Grundstücksfläche ein heimischer Baum zu pflanzen. Weitere Festsetzungen sind der Planzeichnung zu entnehmen.

 

 

Rechtsverbindliche Fassung

 

Die Stadtverordnetenversammlung Jüterbog hat mit Beschluss vom 26.08.2015 (Beschluss-Nr. 2015/0109) den Bebauungsplan Nr. 034 "Wohngebiet Lok-Stadion" gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen und die beigefügte Begründung einschließlich Umweltbericht gemäß § 2a BauGB gebilligt.

Der Satzungsbeschluss wurde im Amtsblatt für die Stadt Jüterbog Nr. 3/2016 vom 23.03.2016 bekanntgemacht (Ersatzbekanntmachung). Mit der Bekanntmachung ist der Bebauungsplan in Kraft getreten.

Der Bebauungsplan wird mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB zu jedermanns Einsicht bei der Stadtverwaltung Jüterbog bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

 

Dokumente

 

weitere Dokumente / Datensätze

 

 


 

Kontakt:

Bauamt der Stadtverwaltung Jüterbog

Zimmer 102
Mönchenkirchplatz 1
14913 Jüterbog

 

Frau Decker

Tel.: 033 72 - 463 361

E-Mail:

 

Herr Zetzmann

Tel.: 033 72 - 463 369
E-Mail:

Sprechzeiten: Montag
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