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Neue Hundehalterverordnung

Meldung aus Jüterbog
Neue Hundehalterverordnung (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Neue Hundehalterverordnung
DAS ORDNUNGSAMT INFORMIERT ÜBER DIE NEUE HUNDEHALTERVERORDNUNG IM LAND BRANDENBURG 


Seit 01.07.2024 gilt eine neue Hundehalterverordnung im gesamten Land Brandenburg gilt. Doch was bedeutet das für Sie als Hundehalter? 
Es gibt zukünftig eine Unterteilung in (nichtgefährliche) Hunde und gefährliche Hunde. Die Einstufung der Gefährlichkeit erfolgt zukünftig anhand des Verhaltens des Hundes.
Alle Hunde ab der 8. Woche unterliegen der Kennzeichnungspflicht und sind auf Kosten der Halterin oder des Halters mit Hilfe eines Mikrochip-Transponders dauerhaft zu kennzeichnen. Darüber hinaus ist jede Hundehaltung gegenüber dem Ordnungsamt anzuzeigen. Die Anzeige beim Ordnungsamt ist kostenfrei. Es werden daher diejenigen Hundehalter, die bislang ihre Hundehaltung nicht angezeigt haben, gebeten, dies bis spätestens zum 30.09.2024 nachzuholen. Das Formular „Anzeige gemäß § 2 Hundehalterverordnung“ erhalten Sie auf der Webseite der Stadt Jüterbog unter Rathaus > Formularservice > Für Hundehalter.


Es wird darauf hingewiesen, dass laut Ortsrecht Hunde jederzeit an der Leine zu führen sind und das Hundehalterinnen und Hundehalter die durch den Hund verursachten Verunreinigungen unverzüglich zu entsorgen haben.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr Ordnungsamt


FORMULAR Anzeige gemäß § 2 Hundehalterverordnung