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Auswirkungen der aktuellen Haushaltsplanung und der derzeitigen finanziellen Lage der Stadt auf die Bauvorhaben der Städtebauförderung

Meldung aus Jüterbog

Städtebauförderung in Jüterbog: Mittelfristig keine Zuschüsse für private Bauvorhaben

 

Die Stadt Jüterbog muss aufgrund der angespannten Haushaltslage den Einsatz der Eigenmittel im Rahmen der Städtebauförderung reduzieren. Der Fokus bei der Städtebauförderung liegt derzeit in der Realisierung der notwendigsten kommunalen Pflichtaufgaben. Private Bauvorhaben in den Sanierungsgebieten können daher mittelfristig keine Zuwendungen aus der Städtebauförderung erhalten. Stadtverwaltung und Sanierungsträger*innen stehen jedoch allen Vorhabenträger*innen weiterhin beratend/unterstützend zur Seite. Am 24.06.2020 wurde im Rahmen einer öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Haushalt der Stadt Jüterbog für das Jahr 2020 beschlossen.

 

Der aktuelle Haushaltsplan sieht, trotz der in den vergangenen Jahren bereits erfolgreich umgesetzten Sparmaßnahmen, eine Kreditaufnahme in Höhe von zwei Millionen Euro vor, um dringend erforderliche kommunale Bauvorhaben finanzieren zu können. Da das negative Ergebnis auf eine strukturelle Unterfinanzierung des städtischen Haushalts zurückzuführen ist, stellten der Bürgermeister, Herr Raue, und der Kämmerer, Herr Wolter, in der Stadtverordnetenversammlung klar, dass sich die Stadt auch in den kommenden Jahren in einer angespannten Haushaltslage befinden wird. Nicht absehbar sind zudem die Auswirkungen des Corona-Virus auf die allgemeine Wirtschaft und die damit verbundenen ökonomischen Folgen für den städtischen Haushalt.

 

Als Folge der angespannten Haushaltssituation muss sich die Stadt auf die Realisierung der notwendigsten Pflichtaufgaben konzentrieren. Hierzu zählt insbesondere der Erhalt kommunaler Infrastruktur, allen voran die Modernisierung und der Ausbau von Schulen und die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit im gesamten Stadtgebiet. Andere wichtige kommunale Bauvorhaben und freiwillige Leistungen können in den kommenden Jahren zunächst nicht realisiert werden. So wird sogar die Fortführung der Sanierungen im Bereich der Kindertagesstätten vorerst bis 2023 ausgesetzt. Weiterhin zurückzustellen sind auch Bauvorhaben in den städtischen Sanierungsgebieten und in den weiteren Gebietskulissen der Städtebauförderung, wie den Neubau des Jugendclubs und Stadtteiltreffs in Jüterbog II, den Ankauf des Gebäudes Schulstraße 1 (Pestalozzischule) in der Altstadt, die Sicherung der Wirtschaftsgebäude des Gutes Kaltenhausen oder der Ausbau des Webermuseums (Berliner Straße 72) in Kloster Zinna.

 

Im Rahmen der Städtebauförderung erhält die Stadt jährlich Zuwendungen des Bundes und des Landes Brandenburg. Der inhaltliche Fokus der Förderung lag in den vergangenen Jahrzehnten in der denkmalgerechten Sanierung des öffentlichen Raumes sowie stadtbildprägender Gebäude und Bauwerke in der historischen Altstadt, den mittelalterlichen Vorstädten sowie des Ortsteils Kloster Zinna. Hand in Hand mit privat finanzierten Bauvorhaben konnte in den zentralen Lagen die Vielfalt an Nutzungen, welche die Stadt heute für alle Bewohner*innen so lebenswert machen, erfolgreich erhalten und flächendeckend dem strukturellen Leerstand entgegengewirkt werden.

 

Die jährlichen Zuwendungen aus der Städtebauförderung müssen jedoch je nach Fördergebiet zu einem gewissen Prozentsatz durch Eigenmittel aus dem städtischen Haushalt komplementiert werden. Für die kommenden Jahre sieht die Haushaltsplanung auch in dieser Position finanzielle Einschnitte vor. Darüber hinaus benötigt die Stadt aktuell alle verfügbaren Fördermittel, um dringliche kommunale Bauvorhaben wie beispielsweise die Sanierung der Wiesenoberschule und der Grundschulen, die energetische Sanierung des Klostermuseums und der Ausbau der Nebenanlagen der Bundesstraße B 102 zu finanzieren. Aus diesen Gründen können private Bauvorhaben in den Sanierungsgebieten mittelfristig nicht mit Zuwendungen aus der Städtebauförderung unterstützt werden.

 

Die Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung sowie die Sanierungsträger*innen stehen aber weiterhin allen Eigentümer*innen und Kaufinteressenten als Ansprechpartner*innen zur Verfügung. Neben der fachlichen Beratung im Vorlauf eines Grundstücksgeschäfts oder Bauvorhabens können Sie sich auch über alternative Förderungsmöglichkeiten wie etwa der KfW und der ILB sowie über ggf. mögliche steuerliche Vorteile informieren. Auch wenn der finanzielle Gürtel aktuell und mittelfristig sehr eng geschnürt ist, so wird die Stadt Jüterbog im Rahmen ihrer Möglichkeiten weiterhin aktiv die Ziele der Städtebauförderung in den Gebietskulissen verfolgen.

 

Zur Veröffentlichung. Honorarfrei. Belegexemplar oder Hinweis erbeten.

Anzahl der Zeichen: 3.958 (ohne Leerzeichen und Überschrift)
Anzahl der Wörter: 564 (ohne Überschrift)

 

Ansprechpartner für die Sanierungsgebiete „Altstadt“, „Kloster- und Webersiedlung“ sowie die Gebietskulisse „Kloster Zinna und Gut Kaltenhausen“:

 

DSK-BIG

Herr Lukas Bamberger

Telefon: 030 3116 974 51
E-Mail:

 

Ansprechpartnerin für das Sanierungsgebiet „Mittelalterliche Vorstädte und Wallanlage“:

 

Bruckbauer & Hennen GmbH

Frau Anja Bruckbauer

Telefon: 033 72 444 6933

E-Mail:

 

Ansprechpartnerin für die Gebietskulisse „Jüterbog II“:

 

B.B.S.M. mbH 

Frau Alexandra Valentin

Telefon: 0331. 28 997 81

E-Mail: ">

 

Pressekontakte:
Stadt Jüterbog
Stadtmarketing, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Frau Kathrin Burghardt

Telefon: 033 72 463 108
E-Mail:

 

Stadt Jüterbog
Bauamt, Stadtsanierung, Städtebauförderung
Frau Franziska Kühner
Telefon: 033 72 463 354
E-Mail: