Mitmachen beim Entscheidungsgremium des Verfügungsfonds!
Mit dem Ziel privates Engagement von beispielsweise Händlern, Gewerbetreibenden und Immobilieneigentümern zu aktivieren und zu bündeln, hat die Stadt Jüterbog erneut den Verfügungsfonds eingerichtet.
Mit dem Verfügungsfonds können zusätzliche Maßnahmen finanziert werden, die das von der Stadt vorgesehene Erneuerungskonzept ergänzen. Dafür sollen Maßnahmen in Trägerschaft privater Akteure initiiert werden.
Grundsätzlich gilt, dass die Städtebauförderung höchstens 50 % der Ausgaben finanziert und Private mindestens 50 % finanzieren.
Die Städtebaufördermittel können für Investitionen und investitionsvorbereitende Maßnahmen, wie beispielsweise Umsetzung von Lichtkonzepten, Aufstellung von Leit- und Beschilderungssystemen, Grün- und Blumengestaltung, Aufstellen von Verweilmöglichkeiten oder für nichtinvestive Maßnahmen, z.B. Serviceoffensiven, Quartiershausmeister, Broschüren, Flyer und Marketingaktionen, eingesetzt werden.
Projekte und Aktionen, die durch den Verfügungsfonds gefördert werden, sind inhaltlich an die Ziele und räumlich an die Geltungsbereiche der Sanierungsgebiete „Altstadt“ und „Mittelalterliche Vorstädte und Wallanlage“ sowie der Gebietskulissen „Klosteranlage und Gut Kaltenhausen“ und „Jüterbog II“ auszurichten.
Grundsätzlich gilt, dass die Städtebauförderung höchstens 50 % der Ausgaben finanziert und Private mindestens 50 % finanzieren.
Die Städtebaufördermittel können für Investitionen und investitionsvorbereitende Maßnahmen, wie beispielsweise Umsetzung von Lichtkonzepten, Aufstellung von Leit- und Beschilderungssystemen, Grün- und Blumengestaltung, Aufstellen von Verweilmöglichkeiten oder für nichtinvestive Maßnahmen, z.B. Serviceoffensiven, Quartiershausmeister, Broschüren, Flyer und Marketingaktionen, eingesetzt werden.
Projekte und Aktionen, die durch den Verfügungsfonds gefördert werden, sind inhaltlich an die Ziele und räumlich an die Geltungsbereiche der Sanierungsgebiete „Altstadt“ und „Mittelalterliche Vorstädte und Wallanlage“ sowie der Gebietskulissen „Klosteranlage und Gut Kaltenhausen“ und „Jüterbog II“ auszurichten.
Die Vergabe der Mittel wird durch ein lokales Gremium organisiert.
Das Entscheidungsgremium entscheidet über und legitimiert die Mittelfreigabe aus dem Verfügungsfonds. Darüber hinaus unterstützt das Entscheidungsgremium die Stadt bei der Einwerbung von Mitteln Dritter (Sponsoring) für den Verfügungsfonds.
Es setzt sich aus einer ungeraden Anzahl an ortsansässigen Vertreter*innen aus Wirtschaft, der Stadtverordnetenversammlung, sozio-kulturellen Träger*innen, Bildungseinrichtungen, Vereinen, der Bürgerschaft, der Zivilgesellschaft, der Stadtverwaltung und der Sanierungsträger bzw. Gebietsbeauftragten zusammen. Das Gremium soll einen Querschnitt der Interessen möglichst aller Akteure in der Stadt abbilden. Um kurzfristig handlungsfähig zu sein, soll das Gremium maximal 7 Mitglieder haben. Vertreter*innen der Stadtverordnetenversammlung, der Stadtverwaltung, der Sanierungsträgerinnen und Gebietsbeauftragten sollen soweit möglich maximal 2 Mitglieder stellen.
Die Mitglieder werden bei Aufstellung des Gremiums durch die Stadtverordnetenversammlung bestätigt. Die Mitglieder sollten möglichst nicht innerhalb eines Kalenderjahres wechseln, um eine kontinuierliche Arbeit zu gewährleisten. Bei Ausscheiden eines Mitglieds ist, soweit möglich, eine umgehende Nachbesetzung anzustreben.
Der Tagungszeitraum des Gremiums soll in einem vierteljährlichen Rhythmus stattfinden. In Ausnahmefällen kann hiervon abgewichen werden.
Das Gremium berücksichtigt bei seinen Entscheidungen die Ziele der Stadtentwicklung der Stadt Jüterbog.
Das Entscheidungsgremium entscheidet über und legitimiert die Mittelfreigabe aus dem Verfügungsfonds. Darüber hinaus unterstützt das Entscheidungsgremium die Stadt bei der Einwerbung von Mitteln Dritter (Sponsoring) für den Verfügungsfonds.
Es setzt sich aus einer ungeraden Anzahl an ortsansässigen Vertreter*innen aus Wirtschaft, der Stadtverordnetenversammlung, sozio-kulturellen Träger*innen, Bildungseinrichtungen, Vereinen, der Bürgerschaft, der Zivilgesellschaft, der Stadtverwaltung und der Sanierungsträger bzw. Gebietsbeauftragten zusammen. Das Gremium soll einen Querschnitt der Interessen möglichst aller Akteure in der Stadt abbilden. Um kurzfristig handlungsfähig zu sein, soll das Gremium maximal 7 Mitglieder haben. Vertreter*innen der Stadtverordnetenversammlung, der Stadtverwaltung, der Sanierungsträgerinnen und Gebietsbeauftragten sollen soweit möglich maximal 2 Mitglieder stellen.
Die Mitglieder werden bei Aufstellung des Gremiums durch die Stadtverordnetenversammlung bestätigt. Die Mitglieder sollten möglichst nicht innerhalb eines Kalenderjahres wechseln, um eine kontinuierliche Arbeit zu gewährleisten. Bei Ausscheiden eines Mitglieds ist, soweit möglich, eine umgehende Nachbesetzung anzustreben.
Der Tagungszeitraum des Gremiums soll in einem vierteljährlichen Rhythmus stattfinden. In Ausnahmefällen kann hiervon abgewichen werden.
Das Gremium berücksichtigt bei seinen Entscheidungen die Ziele der Stadtentwicklung der Stadt Jüterbog.
Bitte melden Sie sich im Bauamt der Stadt Jüterbog (Tel: 03372 463 301 oder Email: bauamt@jueterbog.de), wenn Sie Interesse haben im Gremium mitzuwirken.
Die Richtlinie der Stadt Jüterbog zur Vergabe von Finanzmitteln aus dem Projektfonds / Verfügungsfonds finden Sie auf der Internetseite der Stadt Jüterbog unter »Stadtplanung »Verfügungsfonds bzw. über unten angegebenen Link.