Sie erhalten Auskunft zu den eigenen ggf. vorhandenen Daten aus dem Bundeszentralregister. Wer ein Führungszeugnis beantragt muss mitteilen, ob das Führungszeugnis für eine Behörde bestimmt ist oder ob das Führungszeugnis für andere Zwecke (z. B. Bewerbung) benötigt wird. Im Falle, dass eine Behörde ein Führungszeugnis verlangt, ist der Behördensitz, die Behörde und der Verwendungszweck zu benennen. Der Antragsteller kann verlangen, dass das Führungszeugnis nicht auf direktem Wege der anfordernden Behörde per Post zugestellt wird, sondern erst einem Amtsgericht seiner Wahl, um hier die Gelegenheit zur persönlichen Einsichtnahme zu bekommen. Der Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses muss persönlich gestellt werden.