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Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Sachlichen Teil - Flächennutzungsplanes "Windenergie" der Stadt Jüterbog

Bekanntmachung der Stadt Jüterbog über die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Sachlichen Teil-Flächennutzungsplanes „Windenergie“ der Stadt Jüterbog gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch sowie der Durchführung einer Einwohnerversammlung

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 27. Oktober 2021 mit Beschluss-Nr. 2021/0082 den vorliegenden Entwurf zum Sachlichen Teil-Flächennutzungsplan „Windenergie“ der Stadt Jüterbog, bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 1) und der zugehörigen Begründung mit dem Umweltbericht (Anlage 2) mit Stand vom September 2021, den Karten der Bewertungskriterien (Anlagen 3-5) sowie der Abwägungstabelle zur frühzeitigen Beteiligung (Anlage 6) gebilligt. Ebenfalls hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, auf der Grundlage des abgestimmten Entwurfs die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch einschließlich der Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch durchzuführen.

 

Für das Gebiet der Stadt Jüterbog wird ein Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan „Windenergie“ gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 5 Absatz 2 Nr. 2 b Baugesetzbuch im Standardverfahren mit Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch für die Belange des Umweltschutzes neu aufgestellt gemäß Beschluss-Nr. 2019/0026 vom 24. April 2019.

Der Beschluss ist im Amtsblatt der Stadt Jüterbog am 22. Mai 2019 öffentlich bekannt gemacht worden.

 

 

Geltungsbereich des Plangebietes:

Abbildung 1: Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches des Flächennutzungsplanes der Stadt Jüterbog

Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches des Flächennutzungsplanes der Stadt Jüterbog

 

 

Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplans ist das Gemeindegebiet der Stadt Jüterbog mit einer Größe von 17.564 ha und ist in der obigen Abbildung 1 dargestellt.

Der Zeithorizont des Flächennutzungsplans der Stadt Jüterbog bezieht sich auf das Jahr 2035.

 

 

Ziele und Zwecke der Flächennutzungsplanung

 

Mit dem vorliegenden Entwurf wurde ein dezidiertes Konzept für die Windenergienutzung im Gemeindegebiet erarbeitet, welches die aktuellen veränderten Rahmenbedingungen berücksichtigt und einen sinnvollen Rahmen für perspektivisch mögliche Entwicklungen setzt. Mit der Festlegung von Konzentrationsstandorten für die Windenergieanlagen im Plangebiet soll zugleich ein rechtssicherer Ausschluss von Windenergieanlagen im übrigen Gemeindegebiet erreicht werden. Rechtsgrundlage hierfür ist § 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch, wonach öffentliche Belange den Windenergieanlagen im Außenbereich dann im Wege stehen, wenn hierfür durch Darstellung im Flächennutzungsplan eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist.

 
In dem Plankonzept für den Entwurf wurden zuerst die sogenannten harten Tabuzonen (Anlage 3) und anschließend die weichen Tabuzonen (Anlage 4) ermittelt und im Ergebnis die verbleibenden, sogenannten Potentialflächen abgeleitet (Anlage 5). Aus den Potentialflächen wählt die Gemeinde nach bestimmten Abwägungsgrundsätzen die Standorte für die Windenergieanlagen aus. Es ist jedoch erforderlich, dass mit den Konzentrationsflächen für die Windenergienutzung (Sonstige Sondergebiete Windenergie) der Windenergienutzung in substanzieller Weise Raum verschafft wird. Ein Totalaus-schluss der Windenergie im gesamten Gemeindegebiet wäre rechtlich nicht möglich. Im Zuge der Bearbeitung wurden die in dem derzeit geltenden Flächennutzungsplan in der Fassung der Bekanntmachung vom 01. Januar 2000, Neubekanntmachung gemäß § 6 Abs. 6 Baugesetzbuch am 04. März 2004, zuletzt geändert durch Beschluss Nr. 2018/0016 vom 28. Februar 2018 (Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Jüterbog am 20. Juni 2018) ausgewiesenen Flächen zur Nutzung von Windenergie überprüft und ggf. angepasst.
 

In dem Entwurf sind im Zuge der Restriktionsanalyse und anschließenden Eignungsanalyse aufgrund der genannten und erläuterten Kriterien drei Flächen als Konzentrationszonen zur Nutzung von Windenergie vorgesehen (siehe Abbildung 2). Diese befinden sich nordöstlich der Stadt auf dem Gebiet des ehemaligen Truppenübungsplatzes „Heidehof“ (737,9 ha) an der Grenze zur Gemeinde Nuthe-Urstromtal, im Bereich des ehemaligen Truppenübungsplatzes West bei Altes Lager (283,5 ha) an der Grenze zur Gemeinde Niedergörsdorf und zur Stadt Treuenbrietzen sowie südlich des Ortsteils Fröhden im Bereich „Niederer Fläming“ (22,7 ha) an der Grenze zur Gemeinde Niederer Fläming. Im Ergebnis ergeben sich auf dem Gebiet der Stadt Jüterbog Konzentrationszonen zur Nutzung von Windenergie vorbehaltlich ggf. zu berücksichtigender Sachverhalte und Hinweise aus den noch folgenden Beteiligungsschritten gem. §§ 3 und 4 BauGB mit insgesamt einer Flächengröße von 1.044,1 ha. Dies entspricht ca. 6 % der Fläche des Stadtgebiets.

 

Abbildung 2 - Konzentrationszonen

Abbildung 2

 

 

Beteiligung der Öffentlichkeit

Vorstellung des Entwurfes in einer Einwohnerversammlung

Die Stadtverwaltung Jüterbog lädt die Öffentlichkeit, insbesondere alle Bewohner der Kernstadt Jüterbog sowie der Ortsteile zu einer öffentlichen Einwohnerversammlung in das

Kulturquartier Mönchenkloster,

Mönchenkirchplatz 4,

14913 Jüterbog

ein, um mit den beauftragten Planungsbüros über den oben genannten Entwurf des Sachlichen Teil-Flächennutzungsplans „Windenergie“ nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch zu informieren. Die Einwohnerversammlung wird als öffentliche Versammlung (Einwohnerversammlungen im Sinne des § 3 der Einwohnerbeteiligungssatzung) durchgeführt, in denen seitens der Planungsbüros die Entwürfe in einer kurzen Präsentation der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Hierbei werden die oben genannten Entwürfe auch im Veranstaltungsraum ausgehängt und können während der Veranstaltung eingesehen werden. Dabei erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung der Stadt Jüterbog in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen zu informieren.

 

Die Einwohnerversammlung findet für die Kernstadt und die Ortsteile am 13. Januar 2022 um 18:30 Uhr statt.

 

Öffentliche Auslegung des Entwurfes

Der oben genannte Entwurf liegt vom 15. Dezember 2021 bis 28. Januar 2022 mit folgenden Unterlagen in der Stadtverwaltung der Stadt Jüterbog zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

 

Anlage 1: sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie, Entwurf, Planzeichnung M 1:15.000, Stand: August 2021 (12,8 MB)
Anlage 2: Begründung mit Umweltbericht, Entwurf, Stand: August 2021 (12,7 MB)  
Anlage 3: Kriterien für „harte Tabuzonen“, Karte, Stand: Februar 2021 (4,9 MB)  
Anlage 4: Kriterien für „weiche Tabuzonen“, Karte, Stand: Februar 2021 (5,4 MB)  
Anlage 5: Restriktionskriterien, Karte, Stand: Februar 2021 (4,8 MB)  
Anlage 6: Abwägungstabelle zur frühzeitigen Beteiligung, Stand: September 2021 (0,9 MB)  

 

Die öffentliche Auslage des Entwurfes dient der Information und Beteiligung der Öffentlichkeit und basiert auf § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch.

Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind zu folgenden Themen verfügbar und liegen mit aus:

  • Entwurf des Umweltberichts als Teil der Begründung zum Teil-Flächennutzungsplan Windenergie mit den Ergebnissen der Umweltprüfung zu den Schutzgütern Boden, Fläche, Wasser, Klima, Luft, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaft, Mensch sowie Kultur- und sonstige Sachgüter; mit Artenschutzrechtlicher Ersteinschätzung und Natura 2000-Vorprüfung
  • Entwurf des Landschaftsplans der Stadt Jüterbog mit den Zielen der Entwicklung von Natur und Landschaft im gesamten Stadtgebiet der Stadt Jüterbog
  • Umweltbezogene Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zu folgenden Themen:
    • Stellungnahme der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming vom 20.02.2020 zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen und Mensch
    • Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt vom 26.02.2020 zum Schutzgut Mensch
    • Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt vom 03.04.2020 zu den Schutzgütern Tiere und Pflanzen sowie zu den Natura 2000-Gebieten
    • Stellungnahme Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologi-schen Landesmuseums vom 23.01.2020 zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
    • Stellungnahme des Landesbüros anerkannter Naturschutzverbände vom 14.02.2020 zu den Schutzgütern Tiere und Pflanzen
    • Stellungnahme vom Landesbetrieb Forst Brandenburg, Oberförsterei Jüterbog vom 18.02.2020 zum Waldschutz
    • Stellungnahme des Landkreises Teltow-Fläming vom 27.02.2020 zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie zu den Natura 2000-Gebieten
    • Stellungnahme des Wasser- und Bodenverbandes Nuthe-Nieplitz vom 06.02.2020 zu den Schutzgütern Wasser und Boden

 

Die Möglichkeit zur Einsichtnahme erfolgt im

Bauamt, Rathaus II
Raum 301 (Dachgeschoss)
Mönchenkirchplatz 1
14913 Jüterbog

während der Dienstzeiten
montags von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr
dienstags von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
mittwochs von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr
donnerstags von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr sowie
freitags von 8.00-12.00 Uhr.

 

Im Falle der Notwendigkeit von mündlichen Erläuterungen, aber auch bei sonstigen Fragen und Anliegen zum oben genannten Bauleitplanverfahren stehen Ihnen gerne Frau Wenngatz oder Herr Zetzmann (Bauamt, Mönchenkirchplatz 1 in 14913 Jüterbog, Raum 104, , Tel.: 03372 463 361), zur Verfügung.

 

Entgegennahme der Stellungnahmen

Die Stellungnahmen zu der Planung können während der Einwohnerversammlung mündlich, ansonsten auch schriftlich eingebracht werden.

In der oben genannten Auslegungsfrist zur öffentlichen Beteiligung vom 15. Dezember 2021 bis zum 28. Januar 2022 können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder während der oben genannten Dienststunden bei der Stadtverwaltung Jüterbog (Bauamt, Mönchenkirchplatz 1 in 14913 Jüterbog) zur Niederschrift abgegeben werden.

 

Gern können Sie Ihre Stellungnahmen auch auf
- postalischem (Postanschrift: Stadt Jüterbog, Postfach 1352, 14902 Jüterbog) oder
- elektronischem Weg (E-Mail: )
der Stadt Jüterbog zukommen lassen.


Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen und somit im Zuge der Abwägung unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 3 Absatz 3 Baugesetzbuch wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

 

Verfahrensablauf

 

Der Ablauf des Flächennutzungsplanverfahrens ist in den §§ 2 bis 4 des Baugesetzbuches geregelt. Dabei bietet die Stadt Jüterbog über die gesetzlich notwendigen Beteiligungsschritte hinausgehend weitere Partizipationsformen - wie die oben genannten Einwohnerversammlung - an, um die Bürger der Stadt mit ihren Erfahrungen und Wünschen intensiv in den Planungsprozess einzubeziehen.

 

Hinweise:

Die oben genannten Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind gleichermaßen für die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen offen.

Die Einbeziehung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum vorliegenden Entwurf und zur Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB erfolgt im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird nach ortsüblicher öffentlicher Bekanntmachung in einer öffentlichen Versammlung (Einwohnerversammlung im Sinne des § 3 der Satzung über die Einzelheiten der förmlichen Einwohnerbeteiligung in der Stadt Jüterbog (Einwohnerbeteiligungssatzung – EbetS vom 21.03.2012) durchgeführt. Hierbei erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich den Entwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplans mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zu informieren. Ihr wird gleichfalls Gelegenheit zur fachlichen Erörterung der Flächennutzungsplanung und zur Äußerung gegeben. Die Stellungnahmen können während der Einwohnerversammlung mündlich, ansonsten innerhalb der in der Bekanntmachung festgelegten Frist schriftlich bei der Stadtverwaltung Jüterbog (Bauamt, Mönchenkirchplatz 1 in 14913 Jüterbog) eingebracht werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt:
Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach Baugesetzbuch (Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)), welches mit ausliegt.

 

Die geltenden Festlegungen der jeweils geltenden Corona-Schutzmaßnahmen sind einzuhalten.

Vor der Einsichtnahme der Unterlagen müssen Sie einen aktuellen negativen Corona-Test eines Testzentrums vorweisen (nicht älter 24 h, ausgenommen PCR-Test 48h). 

 

Rechtsgrundlagen:

Baugesetzbuch ((BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634))
Satzung über die Einzelheiten der förmlichen Einwohnerbeteiligung in der Stadt Jüterbog (Einwohnerbeteiligungssatzung - EbetS) vom 24. April 2019, veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Jüterbog Nr. 06/2019 vom 22. Mai 2019)