Bebauungsplan Nr. 028 "Dennewitzer Straße"
rechtsverbindlich seit 24.08.2016
Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich am südwestlichen Stadtrand von Jüterbog, westlich der Dennewitzer Straße (L81) am Ortsausgang Richtung Rohrbeck. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 255/1, 255/2, 256/1, 277, 410 und 412 der Flur 32 der Gemarkung Jüterbog und hat eine Größe von ca. 3,2 ha.
Das Plangebiet wird wie folgt abgegrenzt:
- im Norden vom Dennewitzer Weg und den Grundstücken Dennewitzer Straße 40 und 42,
- im Osten von der Dennewitzer Straße bzw. der Landesstraße L81,
- im Süden von der Landesstraße L81,
- im Westen vom landwirtschaftlich genutzten Flurstück 257 der Flur 32 der Gemarkung Jüterbog. Die Grenze des Bereiches der Flächennutzungsplanänderung verläuft in Nord-Süd-Richtung mittig durch das Flurstück 257 der Flur 32 der Gemarkung Jüterbog.
Geobasisdaten © Geobasis-DE/LGB |
Planinhalte
Der Bebauungsplan Nr. 028 "Dennewitzer Straße" setzt im Geltungsbereich ein eingeschränktes Gewerbegebiet, eine private Verkehrsfläche sowie private Grünflächen fest. Es ist eine offene Bebauung mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,7 und maximal einem Vollgeschoss innerhalb der festgesetzten Baugrenze möglich. Auf den umgrenzten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sind 102 Bäume und 190 Sträucher zu pflanzen. Weitere Festsetzungen sind der Planzeichnung zu entnehmen. Die Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen und die Herstellung der ausreichenden Löschwasserversorgung wurden mittels eines Städtebaulichen Vertrages mit dem Vorhabenträger gesichert.
Rechtsverbindliche Fassung
Die Stadtverordnetenversammlung Jüterbog hat mit Beschluss vom 29.06.2016 (Beschluss-Nr. 2016/0070) den Bebauungsplan Nr. 028 "Dennewitzer Straße" gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die beigefügte Begründung einschließlich Umweltbericht und Grünordnungsplan gebilligt.
Der Satzungsbeschluss wurde im Amtsblatt für die Stadt Jüterbog Nr. 8/2016 am 24.08.2016 bekannt gemacht (Ersatzbekanntmachung). Mit der Bekanntmachung ist der Bebauungsplan in Kraft getreten.
Der Bebauungsplan wird mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB zu jedermanns Einsicht bei der Stadtverwaltung Jüterbog bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Dokumente
- Planzeichnung vom 02.06.2016 (PDF 4,8 MB)
- Begründung vom 02.06.2016 (PDF 5,7 MB)
- Grünordnungsplan vom 02.06.2016 (PDF 2,2 MB)
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Mai 2014 (PDF 0,4 MB)
weitere Dokumente / Datensätze
- Bekanntmachung im Amtsblatt vom 24.08.2016 (PDF 0,1 MB)
- zusammenfassende Erklärung vom 04.08.2016 (PDF 0,4 MB)
- Satzungsbeschluss vom 29.06.2016 (PDF 0,1 MB)
- Abwägungsbeschluss vom 29.06.2016 (PDF 0,1 MB)
- Abwägungsbericht vom 02.06.2016 (PDF 0,5 MB)
- Befreiung von der Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Jüterbog vom 15.05.2013 (PDF 0,3 MB)
- Befreiung von der Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Jüterbog vom 27.04.2015 (PDF 1,6 MB)
- XPlanGML-Fassung (GML 0,1 MB)
- georeferenzierter Rasterplan (ZIP 1,2 MB)
- georeferenzierter Rasterplan mit Puffer (ZIP 1,5 MB)
Geodienste - URL:
- WMS: http://geoportal.teltow-flaeming.de/wss/service/WMS_BBP_Jueterbog/guest?
- WFS: http://geoportal.teltow-flaeming.de/wss/service/WFS_BBP_Jueterbog/guest?
Kontakt: |
Bauamt der Stadtverwaltung Jüterbog Zimmer 104 |
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Frau Decker Tel.: 033 72 - 463 361 E-Mail: |
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Herr Zetzmann Tel.: 033 72 - 463 369 |
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Sprechzeiten: | Montag Dienstag Donnerstag |
9 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr 9 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr 9 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr |